METALLUM OL 22 PLUS
Nichtwassermischbares Schneid- und Schleiföl
| Gebindeinhalt | Verpackung |
|---|---|
| 205 l | Fass |
| 20 l | Kanister |
| 1000 l | IBC |
TECTROL METALLUM OL 22 PLUS ist ein nichtwassermischbarer Kühlschmierstoff für die allgemeine bis mittelschwere Zerspanung.
Zudem ist das Produkt auch zum Schleifen von Verzahnungen geeignet.
TECTROL METALLUM OL 22 PLUS wird zur Bearbeitung von Stahl, Automatenstahl, Guss, Aluminium und Buntmetall eingesetzt.
TECTROL METALLUM OL 22 PLUS weist aufgrund des modernen Additivpaketes einen erhöhten Verschleißschutz auf, wodurch die Werkzeugstandzeit verlängert wird.
TECTROL METALLUM OL 22 PLUS besitzt einen hervorragenden Korrosionsschutz. Dadurch sind metallische Oberflächen temporär vor Korrosion bzw. Verfärbungen geschützt. Aufgrund dieser Eigenschaft ist das Produkt sehr gut für die Buntmetall- und Aluminiumbearbeitung geeignet.
TECTROL METALLUM OL 22 PLUS weist keine Kennzeichnung und Gefahrstoffsymbole auf.
Zudem ist das Produkt auch zum Schleifen von Verzahnungen geeignet.
TECTROL METALLUM OL 22 PLUS wird zur Bearbeitung von Stahl, Automatenstahl, Guss, Aluminium und Buntmetall eingesetzt.
TECTROL METALLUM OL 22 PLUS weist aufgrund des modernen Additivpaketes einen erhöhten Verschleißschutz auf, wodurch die Werkzeugstandzeit verlängert wird.
TECTROL METALLUM OL 22 PLUS besitzt einen hervorragenden Korrosionsschutz. Dadurch sind metallische Oberflächen temporär vor Korrosion bzw. Verfärbungen geschützt. Aufgrund dieser Eigenschaft ist das Produkt sehr gut für die Buntmetall- und Aluminiumbearbeitung geeignet.
TECTROL METALLUM OL 22 PLUS weist keine Kennzeichnung und Gefahrstoffsymbole auf.
Vorteile
- Verdampfungsarm
- Hautfreundlich und nicht toxisch
- Spezielle Additivtechnologie
Nutzen
- Reduziert den Verbrauch und senkt die Belastung am Arbeitsplatz
- Gibt Sicherheit für den Anwender bei Beachtung der Anwendungsgrundregeln
- Verlängert die Werkzeugstandzeit
Viskosität
ISO VG 22
Gefahrenhinweise (EU)
| EUH210 | Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. |